Seit den 1970ern
ist sich die EU zunehmend der Wichtigkeit des Umweltschutzes bewusst. Nach der Verabschiedung der Vogelschutzrichtlinie (VoSchRL) im Jahr 1979 war klar, dass zur
Erhaltung finanzielle Unterstützung notwendig ist. In den 1980ern kam es zu einer Reihe von Finanzierungsplänen. Das erste Programm diente der Entwicklung neuer sauberer Technologien und
Techniken zur Messung und Beobachtung der Umwelt bzw. der natürlichen Lebensräume. Weitere Projekte spezialisierten sich auf die Erhaltung des Mittelmeers und der ordeuropäischen Meeresregionen.
Dabei ging es vor allem um die Erhaltung der Wasserressourcen, Reinhaltung der Meere und umweltfreundliche Abfallentsorgung. Ein weiteres Programm diente der Lebensraumerhaltung und damit der
Unterstützung der Vogelschutzrichtlinie und der 1992 neu geschaffenen FFH-Richtlinie.
Alle Projekte
waren Einzelmaßnahmen mit kurzer Laufzeit ohne einheitliche Verwaltung. Die Dringlichkeit des Umweltschutzes und seine finanzielle Förderung wurde auch im Hinblick auf die wachsende EU immer deutlicher. Die Zeit für die Schaffung eines einheitlichen Umweltfonds mit definierten Handlungsfeldern war gekommen: LIFE wurde gegründet.
Text: https://de.wikipedia.org/wiki/LIFE_(EU)